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Eigentümer/Verwalter

Ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienblock - Grundstückseigentümer sind verantwortlich für die Funktionstüchtigkeit ihrer Abwasserleitungen bis hin zum Kontroll- bzw. Übergabeschacht. Ab da ist die Gemeinde zuständig.

In der Regel sollten diese Hausanschlüsse alle 3-5 Jahre durch den Fachmann inspiziert werden.

Luxus oder Notwendigkeit

"Aus den Augen aus dem Sinn" heisst es für die meisten von uns beim Thema "Abwasser". Doch wir benützen in unseren Haushalten mit Reinigungsmitteln, Kosmetika, Medikamenten etc. heute rund 30'000 chemische Stoffe, welche in der Natur immer mehr zu Belastungen führen. Denn viele dieser Stoffe können durch die Abwasser-Reinigungs-Anlagen (ARAs) nicht mehr ausreichend - oder teilweise sogar überhaupt nicht - gefiltert werden. Hier ist ein Umdenken nötig. Doch bereits mit einem intakten Hausanschluss verhindern Sie, dass diese teilweise hoch giftigen Stoffe auf Ihrem Grundstück im Boden versickern.

Liegenschaftsentwässerung

Was umfasst die Liegenschaftsentwässerung?

Die Norm SN 592 000 unterscheidet zwischen öffentlichen Entwässerungsanlagen und der Liegenschaftsentwässerung. Die Liegenschaftsentwässerung umfasst die Entwässerung von Grundstück und Gebäude. Die Gebäudeentwässerung wiederum umfasst alle Entwässerungsanlagen innerhalb eines Gebäudes, einschliesslich der zum Gebäude gehörenden Grundleitungen bis zum ersten Kontrollschacht ausserhalb des Gebäudes.

Verantwortung der Eigentümer

Für die privaten Eigentümer einer Leitung gilt, dass die Leitungen den Anforderungen des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer entsprechen müssen (Art. 6, 7 und 15 GSchG). Dies bedeutet, dass die Leitungen systemgerecht angeschlossen und dicht sein müssen.

Der Eigentümer einer Abwasseranlage hat auch dafür zu sorgen, dass die Anlagen baulich und betrieblich in einwandfreiem Zustand gehalten werden (Art. 15 GSchG und Art. 14 der Gewässerschutzverordnung).

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